Neukunden müssen ab sofort bei A1 eine “Deaktivierungsgebühr” bezahlen, sobald sie ihren Vertrag auflösen. Für Bestandskunden tritt diese Regelung ab 18.04.2008 in Kraft. Die “Deaktivierungsgebühr” betrifft allerdings nicht alle Tarife.
Wer seinen Vertrag bei A1 auflöst, muss € 9,90 dafür bezahlen. Bestandskunden haben lt. Telekommunikationsgesetz bis zum Inkrafttreten der Regelung am 18.04.2008 ein außerordentliches Kündigungsrecht, auch bei aufrechter Mindestvertragsdauer. Nicht betroffen von der neuen “Deaktivierungsgebühr” sind die Tarife B-Free, B-Free Breitband, A1 Network, A1 Total, A1 Company Line, Tarife A1 Data, A1 Corporate, A1 Corporate Plus, A1 Company, A1 Company Plus und A1 Matik. Die Konkurrenz reagiert, genauso wie vermutlich der Großteil der Kunden, verwundert über die neue “Deaktivierungsgebühr”.
Update:
So schnell kann es gehen und eine neue Gebühr ist wieder abgeschafft bzw. wird erst gar nicht eingeführt. Aufgrund der zahlreichen Proteste im Internet und bei der Serviceline musste A1 umdenken.
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